Gesetze / Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz
HZvG§ 11 Freiwillige Weiterversicherung
Stand: 10.06.2019
Scheidet ein Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung aus, muss dem Arbeitnehmer das Recht zur Fortsetzung der betrieblichen Altersversorgung mit eigenen Beiträgen ermöglicht werden.